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A l l g e m e i n e G e s c h ä f t s b e d i n g u n g e n
A Geltungsbereich

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge mit dem Hotel Restaurant Bürgerklause Tapken, über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern, Appartements, und alle damit verbundenen weiteren Leistungen und Lieferungen.
  2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume und Leistungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotel Restaurant Bürgerklause Tapken.
  3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn diese vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.

B Vertragspartner, Vertragsabschluss

  1. Vertragspartner ist das Hotel Restaurant Bürgerklause Tapken und der Besteller. Hat dieser für Dritte bestellt, so haftet der Besteller dem Hotel Restaurant Bürgerklause Tapken gegenüber zusammen mit dem/den Dritten als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.
  2. Die Anmeldung/Bestellung ist ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages mit dem Hotel Restaurant Bürgerklause Tapken. Sie erfolgt durch den Besteller auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer. Mit Erhalt der Reservierungsbestätigung kommt ein für beide Vertragspartner verbindlicher Vertrag zustande.

C Leistungen, Preise, Zahlungen

  1. Das Hotel Restaurant Bürgerklause Tapken ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und von der schriftlich zugesagten Leistungen zu erbringen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, den für diese Leistungen vereinbarten Preis zu zahlen. Dies gilt auch für Leistungen und Auslagen des Hotel Restaurant Bürgerklause Tapken an Dritte, die vom Kunden veranlasst wurden.
  3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein. Die von den Gemeinden erhobene Kurtaxe ist regelmäßig nicht in den Preisen enthalten.
  4. Die Rechnung des Hotel Restaurant Bürgerklause Tapken wird am Abreisetag zur Zahlung fällig.

D Rücktritt des Hotels

  1. Das Hotel Restaurant Bürgerklause Tapken ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls – höhere Gewalt oder andere nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen; – Leistungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. die Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden. Das das Hotel Restaurant Bürgerklause Tapken begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die aufzunehmenden Personen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen in der Öffentlichkeit gefährden können, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotel Restaurant Bürgerklause Tapken zuzurechnen ist; – ein Verstoß gegen Punkt A Ziffer 2 vorliegt.
  2. Das Hotel Restaurant Bürgerklause Tapken hat den Besteller von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
  3. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotel Restaurant Bürgerklause Tapken steht dem Kunden kein Anspruch auf Schadenersatz zu.

E Rücktritt des Bestellers (Abbestellung)

  1. Bei Rücktritt des Bestellers ist das Hotel berechtigt, die vereinbarte Leistung in Rechnung zu stellen.
  2. Abbestellungen, die mehr als 90 Tage vor dem Anreisetermin liegen, sind kostenfrei
  3. Das Hotel Restaurant Bürgerklause Tapken ist danach berechtigt, den ihr entstandenen Schaden zu pauschalieren und die vereinbarten Leistungen bei Stornierung zwischen dem 90. und 28. Tag vor dem Anreisetermin mit 50%, danach mit 80% in Rechnung zu stellen.
  4. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der entstandene Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist.
  5. Diese Berechnung gilt auch bei Änderungen der Zimmer- oder Personenzahl, der Anreise- oder Abreisezeit.

F Haftung des Hotel Restaurant Bürgerklause Tapken

  1. Die verschuldensunabhängige Haftung des Hotel Restaurant Bürgerklause Tapken nach § 536a BGB für bei Vertragsabschluss vorhandene Mängel ist ausgeschlossen. Sie haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haften sie nur bei Verletzung wesentlicher bzw. typischer Vertragspflichten (Kardinalpflichten, d.h. aus einer Verletzung vertraglicher Pflichten, welche die vertragsgemäße Durchführung ermöglichen und auf deren Erfüllung der Gast vertraut).
  2. Der Haftungsausschluss nach Ziff. 1 greift nicht bei der Verletzung des Körpers, Lebens, der Gesundheit, Freiheit oder sexuellen Selbstbestimmung, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotel Restaurant Bürgerklause Tapken der einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
  3. Der Haftungsausschluss nach Ziff. 1 greift ferner nicht ein, wenn das Hotel Restaurant Bürgerklause Tapken eine bestimmte Eigenschaft ihrer Leistungen garantiert oder einen Mangel arglistig verschwiegen hat.
  4. Der Haftungsausschluss nach Ziff. 1 greift des weiteren nicht ein bei Schäden, für die eine Versicherung des Hotel Restaurant Bürgerklause Tapken besteht, z.B. eine Haus- und Grundeigentümerhaftung.
  5. Der Haftungsausschluss nach Ziff. 1 greift ferner nicht ein bei der Haftung des Hotel Restaurant Bürgerklause Tapken für Schäden des Gastes infolge des Verlustes, der Zerstörung oder der Beschädigung von Sachen, die der Gast eingebracht hat. Für diese Art von Schäden gelten die gesetzlichen Regelungen der §§ 701 ff. BGB. Geld- und Wertgegenstände können bis zu einem Haftungshöchstbetrag von 800 € in den Hotelsafe aufbewahrt werden. Das Hotel Restaurant Bürgerklause Tapken empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Gast nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis vom Verlust, von der Zerstörung oder Beschädigung des Hotel Restaurant Bürgerklause Tapken Anzeige macht (§ 703 BGB).
  6. Im übrigen sind der Besteller bzw. der Gast verpflichtet, das Hotel Restaurant Bürgerklause Tapken rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines ungewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
  7. Das Hotel Restaurant Bürgerklause Tapken haftet nicht für liegengebliebene Sachen. Auf Anfrage des Gastes werden diese per Post unfrei zugesandt. Das Risiko des Verlustes während der Aufbewahrung und Zusendung trägt allein der Gast.

G Anreise- und Abreisezeiten

  1. Das Hotel hält die bestellten Zimmer ab 15:00 Uhr bezugsbereit.
  2. Am Abreisetag wird gebeten, die Zimmer bis 11:00 Uhr vollständig zu räumen.

H Abschlüsse im Namen und auf Rechnung des Bestellers

1. Soweit das Hotel Restaurant Bürgerklause Tapken für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen oder Dienstleistungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Gastes oder des Bestellers. Der Gast und der Besteller stellen dem Hotel Restaurant Bürgerklause Tapken von allen Ansprüchen Dritter aus solchen Abschlüssen frei.

I Möglichkeit einer Stornoversicherung

Das Hotel Restaurant Bürgerklause Tapken empfiehlt dem Kunden eine Reise-Rücktrittsversicherung. Die Stornoversicherung kann über unsere Homepage abgeschlossen werden. Auf Wunsch senden wir Ihnen auch gern ein Formular zu.

J Schlussbestimmungen

  1. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotel Restaurant Bürgerklause Tapken
  2. Ausschließlicher Gerichtsstand, auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten, ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotel Restaurant Bürgerklause Tapken.
  3. Es gilt deutsches Recht.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen – Buchungsregularien unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit des Hotel Restaurant Bürgerklause Tapken übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.